Weitere Informationen zu den Kosten und Kostenübernahme (Stand November '23)

Der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (50 Minuten) beträgt den 2,9fachen Satz (126,79€). In begründeten Einzelfällen (u.a. bei komorbiden Störungen, einem erhöhter Zeitaufwand) erhöht sich der Faktor auf den 3,5fachen Satz (153€). 

GKV: Im Falle eines Kostenerstattungsverfahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen trotz rechtlicher Regelungen für das Kostenerstattungsverfahren in manchen Fällen nur einen Teil der Behandlungskosten (anders als bei niedergelassenen Kolleg:innen mit Kassensitz). Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Der Differenzbetrag ist dann durch Sie als Patient:in zu begleichen. Eine Honorarvereinbarung kann gerne zuvor bei mir angefordert werden. 

PKV/Beihilfe: Bitte klären Sie die Höhe der Kostenübernahme unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab. Eine Honorarvereinbarung kann gerne zuvor bei mir angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass i.d.R. weder die Private Krankenversicherung noch Beihilfe Honorarvereinbarungen übernehmen. Ggf. ist auch hier der Differenzbetrag durch Sie als Patient:in zu begleichen

Unabhängig von möglichen Rückerstattungen bzw. Kostenübernahmen sind die gesamten Behandlungskosten gemäß des Zahlungsziel in voller Höhe fällig. Sollte in bestimmten Fällen nur eine Teilzahlung möglich sein, sprechen Sie mich gerne an. 

© Kathrin Wüllner, 2024. Alle Rechte vorbehalten. 

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